Die Auswertung von Fachstudien ist eindeutig genug, um eine konkrete Obergrenze für den täglichen Zuckerkonsum festzulegen. Drei Fachgesellschaften haben sich nun auf eine Grenze geeinigt.
Die Auswertung von Fachstudien ist eindeutig genug, um eine konkrete Obergrenze für den täglichen Zuckerkonsum festzulegen. Drei Fachgesellschaften haben sich nun auf eine Grenze geeinigt.
Der neue „Deutsche Gesundheitsbericht Diabetes 2019“ ist erschienen. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe haben darin zusammengestellt, wie es aktuell um Vorbeugung, Behandlung und Erforschung der Volkskrankheit steht.
Diabetiker stehen dem Konzept eines „digitalen Zwillings“ positiv gegenüber, berichtet die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC. Dabei wird im Computer mit den Patientendaten ein virtuelles Abbild des Menschen geschaffen.
Mithilfe einfacher Erklär-Videos können sich Patienten über wichtige Fragen zum Thema Vorhofflimmern informieren.
Diabetiker können ruhig Auto fahren – sogar beruflich. Eine Leitlinie hilft Ärzten bei der Beurteilung der Fahrtüchtigkeit.
Wer über einen Rauchstopp nachdenkt, sollte sich von einer möglichen Gewichtszunahme nicht abhalten lassen. Denn obwohl Übergewicht mit Risiken verbunden ist, überwiegt der gesundheitliche Nutzen.
Ballaststoffe egal ob aus Weizen, Roggen oder Haferflocken beugen Typ-2-Diabetes vor. Das bestätigt eine Studie aus Skandinavien.
Die Digitalisierung bringt Fortschritte und Chancen für die Behandlung von zuckerkranken Patienten, findet Professor Hellmut Mehnert. Welche das sind, erläutert der Diabetes-Experte in seiner Kolumne.
Diabetiker haben Schwierigkeiten, vertrauenswürdige Informationen über ihre Krankheit zu bekommen. Verbesserungsbedürftig ist auch das Unterstützungsangebot.
Zur Betreuung von Adipositas-Patienten hat die BKK der Deutschen Bank zusammen mit dem Deutschen Institut für Telemedizin und Gesundheitsförderung (DITG), dem Unternehmen best care solutions (bcs) und der DiaMed e. G. einen Vertrag zur Besonderen Versorgung geschlossen (§ 140a SGB V).
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... Sie in den letzten Tagen im Ausland waren
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