Spahns Masernschutzgesetz ist zustimmungspflichtig, meint die Länderkammer. Die „Organisations- und Verwaltungshoheit“ der Länder sei an vielen Stellen berührt. Hinzu kämen hohe Bürokratiekosten für die Länder.
Spahns Masernschutzgesetz ist zustimmungspflichtig, meint die Länderkammer. Die „Organisations- und Verwaltungshoheit“ der Länder sei an vielen Stellen berührt. Hinzu kämen hohe Bürokratiekosten für die Länder.
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